Geschäftsbedingungen
Vertragspartner
1 Diese Standardbedingungen legen die Gesundheitsversorgung am Krankenhaus OB Klinika, a.s., registrierte Adresse Pod Krejcárkem 975, 130 00 Prag 3, Tschechische Republik (die “Klinik”) vertraglich fest. Die Klinik ist ein anerkannter Gesundheitsdienstleister nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen der Tschechischen Republik. Alle an der Klinik angestellten Chirurgen und Fachärzte sind vollqualifiziert und zur Gesundheitsversorgung nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen der Tschechischen Republik berechtigt. Präoperative Tests und Beratungen.
2 Ein seltenes, aber mögliches Ergebnis der präoperativen Tests ist, dass sie Umstände (medizinische oder andere) aufdecken können, die die Operation eventuell verkomplizieren und auf diese Weise ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Person (nachstehend der ‘Patient’ genannt), die sich der Operation unterzieht, darstellen. In einem solchen Fall würde die Klinik die Operation nicht vornehmen. Der Patient ist bei solchen Umständen dazu verpflichtet, der Klinik eine feste Gebühr von EUR 100 zu bezahlen, um die Kosten der Tests zu erstatten. Der Patient muss diese bezahlen, bevor er das Krankenhaus verlässt.
3 Die ‘Einwilligungserklärung für medizinische Forschung, Behandlung oder Operation’ (nachstehend ‘Einwilligung’ genannt) umfasst die Standardbedingungen und in diese muss der Patient vor der Operation einwilligen. Stimmt der Patient nicht zu oder nimmt der Patient seine Einwilligung zur Operation zurück, führt dies zur Beendigung des Eingriffs. Der Patient ist dann auch dazu verpflichtet, der Klinik eine feste Gebühr von EUR 50 zu bezahlen, um die Kosten für die Beratung zu erstatten. Der Patient muss diese bezahlen, bevor er das Krankenhaus verlässt.
4 Der Patient ist verpflichtet, die Kosten für jegliche präoperativen Tests zu decken, die für seine Operation als notwendig erachtet werden. Derartige Tests werden von der Klinik aus medizinischen Gründen gerechtfertigt und vorgenommen. Der Patient erhält vorher eine klare und verständliche Zusammenfassung ihrer Anforderungen. Für derartige zusätzliche Tests ist die Einwilligung des Patienten erforderlich.
5 Der Patient stimmt zu, dass seine präoperative(n) Beratung(en) mit seinem/seinen Chirurgen aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung ist notwendig für anschließende Klarheit in allen Angelegenheiten, die den Patienten und seinen Eingriff berühren. Jegliche Ablehnung, eine solche Aufzeichnung zu erlauben, kann dazu führen, dass die Klinik den Eingriff beendet, und der Patient wird in Folge dessen nicht in der Lage sein, sich daraus ergebende anfallende Kosten geltend zu machen.
Postoperative Betreuung
6 Nach seiner Operation und vor der Entlassung aus der Klinik erhält der Patient die einschlägigen Anweisungen und Empfehlungen, die seine postoperative Betreuung betreffen (nachstehend ‘Anweisungen’ genannt). Es ist wichtig, dass der Patient die Anweisungen liest und versteht und sie detailgetreu befolgt. Die Nichtbefolgung nach dem Eingriff kann zur Verschlechterung im ästhetischen Bereich führen; außerdem bringt der Patient eventuell seine Gesundheit oder im schlechtesten Fall sein Leben in Gefahr. Wird es unterlassen, der Klinik vollständige genaue und aktuelle Informationen zum eigenen Gesundheitszustand bereitzustellen, besteht das Risiko einer Verschlechterung im ästhetischen Bereich und einer Gefahr für die Gesundheit. Die Klinik kann unter keinen der oben genannten Umstände die Ergebnisse jeglicher vorgenommenen Eingriffe garantieren.
7 Nach seiner Operation ist der Patient dazu verpflichtet, der Klinik fotografische Beweise des operierten Bereichs (und gegebenenfalls des Portbereichs) unter Angabe der Genesungsphasen bereitzustellen. Diese Fotografien müssen digital sein und über Begleitdaten verfügen und sind in den folgenden postoperativen Phasen erforderlich: 2 Wochen, 4 Wochen; 3 Monate. Der Patient kann dieses Beweismaterial an die Agentur senden, die seinen Eingriff (nachstehend ‘arrangierende Agentur’ genannt) organisiert. Zusätzlich kann eventuell weiteres fotografisches Beweismaterial erforderlich sein: Jeder Fall wird individuell vom Spezialisten der Klinik betrachtet. Wird das vorgenannte fotografische Beweismaterial nicht bereitgestellt, kann dies die Wirkung jeglicher nachträglichen Korrekturen oder am Patienten durchgeführte Operationen negativ beeinflussen.
8 Die Klinik hat die Genehmigung des Patienten, alle Informationen und Dokumente, die ihn und seinen Eingriff betreffen (einschließlich Arztberichte, fotografisches Beweismaterial und Abschriften der entsprechenden Papiere) der arrangierenden Agentur zuzusenden. Diese sind für die postoperative Pflege und die in seinem Wohnsitzland übernommenen Betreuung erforderlich. Desweiteren sind ‚Vorher-/Nachher‘-Fotografien seines Eingriffs eventuell zur medizinischen Nutzung durch die Klinik erforderlich; der Patient genehmigt diese Nutzung.
9 Vor der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe muss der Patient zunächst Kontakt mit der Klinik aufnehmen. Anschließend gibt die Klinik schriftlich ihre Genehmigung zur jeglicher erforderlichen Behandlung und dem Patienten steht es dann frei, seinen Gesundheitsdienstleister zu wählen. Dies gilt nicht für lebensbedrohliche Situationen.
Kundenbeschwerden
10 Die visuelle Zufriedenheit des Patienten mit dem Ergebnis seines Eingriffs wird natürlich variieren; die Standardzeitspanne ist innerhalb von 3 oder 4 Monaten ab der Operation, obwohl eine vollständige Genesung und Zufriedenheit bis zu 12 Monate dauern kann. Sollte der Patient dieses berücksichtigend meinen, dass die Ergebnisse seines Eingriffs nicht zufriedenstellend sind als direktes Ergebnis eines Fehlers oder einer Unterlassung seitens der Klinik, muss er sich sofort mit der Klinik in Verbindung setzen, um seine Unzufriedenheit (nachstehend ‘Beschwerde’ genannt) zum Ausdruck zu bringen. Seine Beschwerde muss schriftlich erfolgen, wobei qualitativ hochwertiges fotografisches Beweismaterial (inklusive Datum) des entsprechenden Bereichs beigefügt werden muss.
11 Die Klinik wird unmittelbar nach Erhalt der Beschwerde eine Bewertung der Beschwerde vornehmen. Die Entscheidung über die Angemessenheit der Beschwerde wird vom Spezialisten gefällt und danach vom Chefchirurgen der Klinik überprüft und genehmigt. Die Klinik wird die medizinischen Gründe möglicher korrigierender Eingriffe beurteilen und dem Patienten das Ergebnis innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Beschwerde schriftlich mit voller Begründung mitteilen.
12 Jeglicher korrigierende Eingriff, dem die Klinik als Ergebnis der formellen Bewertung einer Beschwerde zugestimmt hat, wie in in Paragraph 11 oben beschrieben, wird üblicherweise aus medizinischen Gründen innerhalb von 6 bis 12 Monaten ab dem ursprünglichen Operationsdatum durchgeführt.
Kosten eines korrigierenden Eingriffs
13 Jeglicher von der Klinik als direktes Ergebnis des Bewertungsverfahrens einer Beschwerde durchgeführte Eingriff, wie oben beschrieben, wird kostenfrei vorgenommen. Die für die Genesung des Patienten in der Klinik erforderliche Standardzeit ist ebenfalls kostenfrei.
14 Jegliche anderen Kosten als die, die speziell in Paragraph 13 oben erwähnt wurden, die sich in Verbindung mit dem korrigierenden Eingriff herauskristallisieren, werden unter keinen Umständen von der Klinik oder einer anderen dritten Partei gedeckt, sondern gehen ausschließlich zu Lasten des Patienten. Solche Kosten umfassen unter anderem Flugtickets, Unterbringung nach dem Aufenthalt in der Klinik, jegliche Kosten bezüglich anderer Personen, die den Patienten begleiten, Versicherung und so weiter.
Haftungsbeschränkung
15 Die Klinik übernimmt keinerlei Verantwortung für Verletzungen, Schäden, Verluste, Verzögerungen, zusätzlichen Ausgaben oder Unannehmlichkeiten, die durch äußere Kräfte entstehen und außerhalb der Kontrolle oder Prävention der Klinik liegen. Desweiteren haftet die Klinik nicht für Erkrankungen, die nicht bei den am Patienten durch die Klinik mit größter Sorgfalt durchgeführten erforderlichen präoperativen Tests erkannt wurden. Für unerwartete Zwischenfälle oder solche, die nicht in einem vernünftigen Maße vorhergesehen werden konnten, kann die Klinik keine Haftung übernehmen.
16 Falls der Patient versäumt, eine der in den Standardbedingungen angegebenen Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Klinik nicht haftbar gemacht werden oder für die Kosten einer korrigierenden Behandlung aufkommen. Dies schließt Folgendes ein: Versäumnis, die Anweisungen (wie in Paragraph 6 oben angegeben) detailliert zu befolgen; Versäumnis, das erforderliche fotografische Beweismaterial nach der Operation bereitzustellen (wie in Paragraph 7 oben angegeben); Versäumnis, sich vor dem Suchen eines anderen Gesundheitsdienstleisters mit der Klinik in Verbindung zu setzen (wie in Paragraph 9 oben angegeben).
Verschiedene Bestimmungen
17 Die tschechische Gesetzgebung ausschließlich regelt die Rechtsbeziehung zwischen Patient und Klinik. Diese beiden Parteien unternehmen jede ihnen mögliche Anstrengung, um jegliche Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstehen, so friedlich wie möglich beizulegen. Wenn eine friedliche Lösung trotz der bestmöglichen Anstrengungen nicht möglich ist, dann sind beiden Parteien dazu berechtigt, jegliche sich ergebenden rechtlichen Forderungen bei Gericht vorzulegen.
18 Die Klinik und/oder die arrangierende Agentur haben das Recht, ihren guten Ruf zu schützen, und der Patient ist daher dazu verpflichtet, von allem Abstand zu nehmen, was diesen gefährden oder in Frage stellen kann. Der Patient muss jegliche Rücksprache mit den Medien unterlassen. Patienten, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, werden alle sich daraus ergebenden Kosten oder Schäden, die der Klinik und/oder der arrangierenden Agentur entstehen, haftbar gemacht.
19 Für alle von der Klinik aufgenommenen Videos und Audios hat der Patient seine Zustimmung gegeben. Solche Aufnahmen sind erforderlich, weil sie Folgendes betreffen: für die Durchführung der Operation am Patienten notwendige Informationen; Dokumentation der Operation selbst; den an die Operation anschließenden Verlauf. Diese Aufnahmen können von der Klinik als Beweismittel, hauptsächlich in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, genutzt werden, wofür der Patient hiermit seine Erlaubnis erteilt.